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1116
Zur Sachverhaltsfeststellung bei Anträgen auf Einreise gemäß § 35 Abs 1 AsylG
LEITSATZ DES GERICHTS: Verweigert die belangte Behörde die Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs 1 AsylG lediglich mit der Begründung, dass die Zustimmung der obsorgeberechtigten Mutter zur alleinigen Ausreise der minderjährigen Beschwerdeführer nicht vorliege, so ist von gravierend mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen auszugehen. Die belangte Behörde hat Feststellungen zur maßgeblichen Familieneigenschaft der minderjährigen Beschwerdeführer zu treffen.
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1117
Korruption in der Mongolei
LEITSATZ DES GERICHTS: Obwohl Korruption ein großes Problem in der öffentlichen Verwaltung darstellt, lässt sich daraus nicht ableiten, dass der Schutz vor Übergriffen durch kriminelle Personen nicht gewährleistet wäre und in der Mongolei hinsichtlich krimineller Aktivitäten generell ein unverhältnismäßig hohes Sicherheitsrisiko bestehen würde.
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1118
Zur Gefährdungsprognose iSd § 67 Abs 1 FPG
LEITSATZ DES GERICHTS: Wie dem Wortlaut des § 67 Abs 1 FPG ausdrücklich zu entnehmen ist, können strafrechtliche Verurteilungen allein nicht ohne Weiteres ein Aufenthaltsverbot begründen. Auch vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention verweisende Begründungen sind nicht zulässig. Vielmehr bedarf es einer individuellen Auseinandersetzung mit dem näher darzustellenden Fehlverhalten des Beschwerdeführers sowie einer anschließenden Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
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1119
Vertretbare "Übergangsschubhaft" bei klar ersichtlichen Bemühungen um eine zeitnahe Abschiebung
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Dass dem Beschwerdeführer der Rückkehrwille fehlt und er sich nicht bis zu einer möglichen Abschiebung für die Behörde greifbar halten würde, ergibt sich insb, wenn er viermal über einen längeren Zeitraum melderegistermäßig nicht erfasst und für die Behörde nicht greifbar war und selbst angibt, in Österreich verbleiben und keinesfalls in den Herkunftsstaat zurückkehren zu wollen. II. Wenn die Einleitung zur Erlangung eines Heimreisezertifikates rechtzeitig erfolgt und die Bemühungen, den Beschwerdeführer zeitnah außer Landes bringen zu können, klar ersichtlich lediglich zu einer vertretbaren "Übergangsschubhaft" führen, ist die zu erwartende Schubhaft verhältnismäßig und nicht rechtswidrig.
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1120
Verletzung des Parteiengehörs mangels Einräumung der Möglichkeit, Zweifel am behaupteten Verwandtschaftsverhältnis auszuräumen
LEITSATZ DES GERICHTS: Die Behörde hat dem Fremden bestehende, konkrete Zweifel am behaupteten Abstammungsverhältnis mitzuteilen und ihm auf sein Verlangen die Durchführung einer DNA-Analyse gemäß § 13 Abs 4 BFA-VG zu ermöglichen, wobei der Fremde über diese Möglichkeit entsprechend zu belehren ist.
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