Aktueller Leitsatz der Redaktion
2971
Unzureichende Interessenabwägung durch mangelnde Berücksichtigung der Situation des minderjährigen Beschwerdeführers
Leitsätze
I. Für die Prüfung der Auswirkungen der aufenthaltsbeendenden Maßnahme auf das Kindeswohl bedarf es einer eingehenden Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der Situation des minderjährigen Drittstaatsangehörigen. II. Der bloße Verweis auf die gemeinsame Rückkehr der Kernfamilie ist jedenfalls nicht ausreichend.
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Aufbereitet am: 24.04.2024