Aktueller Leitsatz der Redaktion
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Einsatz für die Selbstbestimmung der Frau im von den Taliban kontrollierten Afghanistan
Leitsätze
I. Für den Konventionsgrund der politischen Überzeugung genügt es, wenn diese von den verfolgenden Akteuren zumindest unterstellt wird. II. Im patriarchalen Herrschaftssystem der Taliban ist davon auszugehen, dass jedermann, der sich für die Selbstbestimmung einer Frau einsetzt, Verfolgung wegen unterstellter politischer Gesinnung droht. Antragstellern, die ein solches Fluchtvorbringen glaubhaft machen, ist sohin der Status des Asylberechtigten zuzuerkennen (§ 3 Abs 1 AsylG).
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Aufbereitet am: 18.03.2024