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Leitsätze

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3761

Einkünfte aus einer illegalen Beschäftigung als Grundlage eines Aufenthaltsrechts

Leitsätze
I. Werden ausreichende Existenzmittel eines Elternteils des minderjährigen Unionsbürgers aus einer illegalen Tätigkeit (etwa aufgrund einer fehlenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) lukriert, so sind diese iSv Art 7 Abs 1 lit b RL 2004/38/EG dennoch zu berücksichtigen. Von Relevanz ist bloß, dass dem Unionsbürger die notwendigen Existenzmittel zur Verfügung stehen – die Herkunft der Mittel spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

II. Erfüllt ein minderjähriger Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats alle Voraussetzungen für die Verleihung eines Aufenthaltstitels im Aufnahmemitgliedstaat, so ist es auch dem für das Kind tatsächlich sorgenden Elternteil (Sorgerecht für das Kind, Erwirtschaftung von ausreichenden Existenzmitteln) zu erlauben, sich mit dem minderjährigen Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, da andernfalls dem Aufenthaltsrecht des Unionsbürgers die praktische Wirksamkeit genommen werden würde. Dem Elternteil hat sohin ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art 21 AEUV zuzukommen.

Gericht

BVwG / G310 2275761-1 und G310 2275759-1

Datum der Entscheidung

25.03.2024

Veröffentlicht am: 21.08.2025
3758

Zur Verhältnismäßigkeit der Anhaltung minderjähriger Kinder im Abschiebungsverfahren

Leitsätze
I. Auch wenn die gesetzlich zulässige Höchstdauer der Anhaltung nicht überschritten wird, kann eine Freiheitsentziehung im Einzelfall - insb bei Familien mit minderjährigen Kindern - unverhältnismäßig sein.

II. Minderjährige Kinder sind auch bei gemeinsamer Anhaltung mit einem Elternteil eigenständig als besonders schutzbedürftig einzustufen; an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

Gericht

BVwG / W600 2281656-2

Datum der Entscheidung

26.03.2025

Veröffentlicht am: 20.08.2025
3757

Fehlende Geltendmachung einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatstaat und gesicherte Existenzgrundlage im Falle einer Rückkehr

Leitsätze
I. Hat die fremde Person in ihrer Heimatstadt Angehörige (zu denen auch Kontakt besteht), die neben einem (größeren) Eigentumshaus auch eine Land- und Viehwirtschaft besitzen, von deren Erträgnissen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, so ist grds nicht davon auszugehen, dass die Existenz der fremden Person in ihrer Heimat gefährdet, sondern vielmehr die Existenzgrundlage dort gesichert ist. Schwierige Lebensumstände alleine, wie bspw eine allgemein schwierige Versorgungslage, reichen jedenfalls nicht zur Gewährung eines subsidiären Schutzstatus aus.

II. Das Fluchtvorbringen im Rahmen eines Antrags auf internationalen Schutz muss mit einer maßgeblichen Wahrscheinlichkeit und nicht nur durch eine entfernte Möglichkeit der Verfolgung glaubhaft gemacht werden und insb auch eine entsprechende Konkretisierung aufweisen. Ist das Fluchtvorbringen nicht glaubhaft und liegen auch keine sonstigen Gründe einer asylrelevanten Bedrohung vor, hat eine Abweisung eines allfälligen Antrags auf internationalen Schutz zu erfolgen.

Gericht

BVwG / W169 2268871-1

Datum der Entscheidung

01.08.2024

Veröffentlicht am: 19.08.2025
3767

Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft - negative Prognoseentscheidung trotz nur minderschwerer Verwaltungsübertretungen

Leitsätze
Die Nicht-Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft allein wegen des Vorliegens minderschwerer Verwaltungsübertretungen ungeachtet der langen Aufenthaltsdauer, Unbescholtenheit und des reumütigen Verhaltens des Antragstellers verletzt diesen im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander.

Gerichtshof

VfGH / E 3986/2024

Datum der Entscheidung

24.02.2025

Veröffentlicht am: 18.08.2025
3776

Zur "ununterbrochenen tatsächlichen Niederlassung" iZm der Anrechenbarkeit von Studienaufenthaltszeiten und aus dem ARB 1/80 ableitbaren Aufenthaltsrechten

Leitsätze
I. Nach stRsp des VwGH ist ein türkischer Staatsangehöriger erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen des Art 6 Abs 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 als niedergelassen iSd § 2 Abs 2 iVm § 45 Abs 1 NAG anzusehen.

II. Ein türkischer Staatsangehöriger erlangt mit der Erfüllung der Voraussetzungen des Art 6 Abs 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 ein entsprechendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet, sodass ab diesem Zeitpunkt ein anderweitiges Aufenthaltsrecht nicht mehr essenziell ist. Das bisherige Aufenthaltsrecht wird aber nicht durch jenes nach dem ARB 1/80 "verdrängt", sondern besteht daneben fort. Von Bedeutung ist ein solches - neben jenem nach dem ARB 1/80 fortbestehendes - Aufenthaltsrecht insb im Hinblick auf eine allfällige Anrechnung von Aufenthaltszeiten iSd § 45 Abs 2 NAG.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2022/22/0083

Datum der Entscheidung

27.02.2025

Veröffentlicht am: 14.08.2025
3760

Abweisung libanesischer Flüchtlinge durch zyprische Behörden verletzt Art 3 und Art 13 EMRK sowie Art 4 4. ZPEMRK

Leitsätze
I. Das Bestehen bilateraler Rückführungsabkommen zwischen Staaten entbindet nicht von der Pflicht zur Einzelfallprüfung gemäß Art 3 EMRK und zur Sicherstellung effektiver Garantien gegen Zurückweisung in ein Land, in dem dem Betroffenen unmenschliche Behandlung droht.

II. Während eines mehrtägigen Aufenthalts auf See unter vollständiger Kontrolle eines Vertragsstaats unterliegen Flüchtlinge dessen Schutzpflichten aus Art 3 EMRK. Eine unzureichende Versorgung mit Nahrung, Wasser und medizinischer Betreuung kann eine erniedrigende Behandlung darstellen.

III. Ein an finanzielle und sonstige Voraussetzungen geknüpftes Einreisevisum stellt zudem keine echte und wirksame Möglichkeit dar, Einwände gegen die Ausweisung iSd Art 4 4. ZPEMRK vorzubringen.

Gerichtshof

EGMR / 39.090/20

Datum der Entscheidung

08.10.2024

Veröffentlicht am: 13.08.2025
3768

Keine Verletzung von Schutzpflichten durch die schwedischen Behörden nach Suizid eines Asylsuchenden

Leitsätze
I. Art 2 EMRK umfasst nicht nur negative Verpflichtungen, sondern auch staatliche Schutzpflichten. Unter bestimmten Umständen - wenn die Behörden von einem realen und unmittelbaren Risiko für das Leben einer Person wussten oder hätten wissen müssen - sind zudem präventive Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Leben des Grundrechtsträgers zu wahren.

II. Die bloße Androhung eines Suizids iZm einer Abschiebung verpflichtet den Staat nicht dazu, von der Durchführung der Maßnahme abzusehen - wohl aber dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Lebens zu treffen.

III. Bei der Bewertung des behördlichen Wissens sind verschiedene Umstände zu berücksichtigen. Es handelt sich daher stets um eine Einzelfallentscheidung.

Gerichtshof

EGMR / 35950/20

Datum der Entscheidung

06.03.2025

Veröffentlicht am: 12.08.2025
3765

Drohende Verfolgung als minderjähriges Mädchen in Afghanistan

Leitsätze
Die fehlende Auseinandersetzung des BVwG mit dem Fluchtvorbringen und den Länderberichten betreffend die Situation von minderjährigen Mädchen sowie die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara verletzt die afghanische Beschwerdeführerin im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander.

Gerichtshof

VfGH / E 686/2024

Datum der Entscheidung

11.06.2024

Veröffentlicht am: 11.08.2025
3772

Fehlender Studienerfolgsnachweis: Verhältnismäßigkeitsprüfung und mündliche Verhandlung

Leitsätze
I. Gemäß Art 21 Abs 7 der RL (EU) 2016/801, die bis 23.5.2018 in nationales Recht umzusetzen war, müssen bei jeder Entscheidung über die Entziehung oder Nichtverlängerung von Aufenthaltstiteln die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Es ist somit im Einzelfall zu prüfen, ob es unverhältnismäßig wäre, ungeachtet der Nichterfüllung der nationalen Vorgaben einen ausreichenden Studienerfolg zu verneinen.

II. Im Anwendungsbereich des Art 47 GRC erübrigt sich im Fall der Unterlassung einer nach dieser Bestimmung gebotenen mündlichen Verhandlung die Darlegung der Relevanz des in der Unterlassung der Durchführung der Verhandlung gelegenen Verfahrensmangels.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2022/22/0073

Datum der Entscheidung

14.02.2025

Veröffentlicht am: 08.08.2025
3755

Erforderliche Unterhaltsgewährung im Herkunftsstaat bei Aufenthaltsrecht nach § 52 Abs 1 Z 3 NAG

Leitsätze
I. In dem die Auslegung der Unionsbürger-RL betreffenden Urteil vom 16.1.2014, C-423/12, hat der EuGH für die Bejahung eines Aufenthaltsrechts des Familienangehörigen (dort in absteigender Linie) dezidiert auf dessen Unterhaltsbedarf in seinem Herkunftsland abgestellt.

II. Das Aufenthaltsrecht von Angehörigen von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, richtet sich nach § 54 NAG, dessen Abs 1 lediglich auf die Voraussetzungen nach § 52 Abs 1 Z 1 bis 3 NAG verweist und die auf einen anderen Kreis von Berechtigten anwendbare Bestimmung (nämlich auf Angehörige, die ihrerseits ebenso EWR-Bürger sind) nach § 52 Abs 1 Z 5 NAG gerade nicht einbezieht.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2022/17/0019

Datum der Entscheidung

19.03.2025

Veröffentlicht am: 07.08.2025
3756

Kein Asylausschluss nach Entlassung aus Maßnahmenvollzug bei vertretbarer Gefährdungsprognose

Leitsätze
I. Der in § 6 Abs 1 Z 4 AsylG enthaltene Ausschlussgrund korreliert inhaltlich mit dem in Art 14 Abs 4 lit b Status-RL genannten Grund. Danach kann einem Flüchtling die ihm zuerkannte Rechtsstellung aberkannt, beendet oder ihre Verlängerung abgelehnt werden, wenn der Fremde eine Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaates darstellt, weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.

II. Der EuGH sprach bereits aus, dass sich Art 14 Abs 4 lit a Status-RL (Gefahr für die Sicherheit des Mitgliedstaates) auf eine andere Art von Gefahr bezieht als Art 14 Abs 4 lit b Status-RL, der auf eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Mitgliedstaates abstellt. Die Wendung "Sicherheit des Mitgliedstaates, in dem ... sich der Flüchtling aufhält" in Art 14 Abs 4 lit a der Status-RL entspricht dem Begriff der "nationalen Sicherheit" in Art 24 Abs 1 dieser RL. Unter Zugrundelegung der bisherigen Rsp des EuGH ist damit "sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaates umfasst und dass daher die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung ebenso wie die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen die öffentliche Sicherheit berühren können".

Gerichtshof

VwGH / Ra 2025/20/0059

Datum der Entscheidung

24.03.2025

Veröffentlicht am: 06.08.2025
3763

Berücksichtigung der negativen Auswirkungen einer Kontaktaufnahme mit der Botschaft des Herkunftslandes im Rahmen der Fremdenpassausstellung

Leitsätze
Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren und die fehlende Begründung zu den zentralen Punkten des Parteivorbringens betreffend die negativen Auswirkungen der Beantragung eines Reisepasses in der Botschaft des Herkunftsstaates verletzen den syrischen Beschwerdeführer im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander.

Gerichtshof

VfGH / E 1077/2023

Datum der Entscheidung

13.12.2023

Veröffentlicht am: 05.08.2025
3749

Berufung auf das Recht auf Abweichung von Art 15 EMRK stellt noch nicht die Einstufung als "sicherer Herkunftsstaat" in Frage

Leitsätze
I. Die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat sind nicht bereits deshalb als nicht mehr erfüllt anzusehen, weil sich ein Mitgliedstaat gemäß Art 15 EMRK auf das Recht beruft, von den in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abzuweichen.

II. Beruft sich jedoch ein Staat auf das Recht auf Abweichung, ist dennoch zu prüfen, ob die Umstände, unter denen dieses Recht ausgeübt wird, geeignet sind, die Einstufung als "sicherer Herkunftsstaat" in Frage zu stellen.

III. Art 37 RL 2013/32 steht der Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat entgegen, wenn Teile seines Hoheitsgebiets die in Anhang I genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Einstufung nicht erfüllen.

IV. Eine davon abweichende Ausgestaltung, wonach auch nur Teile eines Hoheitsgebiets als sicher eingestuft werden können, liegt im Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers, von dem er in der VO 2024/1348 Gebrauch gemacht hat.

V. Im Licht von Art 47 GRC ist Art 46 Abs 3 RL 2013/32 dahin auszulegen, dass ein Gericht im Rahmen der nach Art 46 Abs 3 vorgeschriebenen umfassenden Ex-nunc-Prüfung auf Grundlage der Akten sowie der ihm im anhängigen Verfahren zur Kenntnis gebrachten Angaben berücksichtigen muss, dass die in Anhang I genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Einstufung verkannt worden sind - auch wenn dies nicht ausdrücklich zur Begründung des Rechtsbehelfs geltend gemacht wird.

Gerichtshof

EuGH / C-406/22

Datum der Entscheidung

04.10.2024

Veröffentlicht am: 04.08.2025
3762

Drohende Reinfibulation in Somalia ist ein asylrechtlich berücksichtigungswürdiger Umstand

Leitsätze
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Abweisung eines Asylantrags einer somalischen Staatsangehörigen durch die Verkennung der Asylrelevanz einer drohenden neuerlichen Beschneidung.

Gerichtshof

VfGH / E 3443/2024

Datum der Entscheidung

25.02.2025

Veröffentlicht am: 01.08.2025
3743

Fehlende Auseinandersetzung mit Verfolgungsgefahr als alleinstehende Frau in Syrien

Leitsätze
Die Begründung des BVwG, wonach die minderjährige Revisionswerberin, eine syrische Staatsangehörige, nicht zu der besonders gefährdeten Gruppe der alleinstehenden Frauen zähle, da sie "zugegeben" habe (neben ihrer im Libanon lebenden Kernfamilie) Verwandte in Syrien zu haben, mit denen sie in Kontakt stehe oder diesen wieder intensivieren könne, greift zu kurz und steht in einem unaufgeklärten Spannungsverhältnis zu den Länderfeststellungen, wonach etwa ein junges Alter ohne elterliche Aufsicht Frauen und Mädchen in eine Position geringerer Macht bringe und das Risiko der sexuellen Ausbeutung erhöhe.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2024/18/0452

Datum der Entscheidung

20.03.2025

Veröffentlicht am: 31.07.2025
3753

Rechtswirksame Zustellung trotz fehlender Zustellverfügung

Leitsätze
I. Die Vorschriften über die Zustellung sind nicht Selbstzweck, sie sollen nur größtmögliche Garantie dafür bieten, dass das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger auch tatsächlich zukommt. Die Nichteinhaltung von Zustellvorschriften ist daher immer dann unschädlich, wenn der Zweck der Zustellung trotz aufgetretener Zustellmängel erreicht worden ist.

II. Die Rechtswirksamkeit einer Zustellung hängt nicht von einer bestimmten Form der Zustellverfügung ab. § 5 ZustG bedeutet auch nicht, dass ein ausdrücklich als "Zustellverfügung" bezeichneter Teil des zuzustellenden Dokuments oder ein eigenes Dokument "Zustellverfügung" vorhanden sein muss. Es reicht, wenn aus dem zuzustellenden Dokument oder aus sonstigen Unterlagen hervorgeht, wem die Behörde das Dokument zustellen wollte. Das kann sich auch allein aus der Adressierung eines Dokuments oder aus der Adressierung des Zustellnachweises ergeben.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2024/01/0201

Datum der Entscheidung

03.04.2025

Veröffentlicht am: 30.07.2025
3733

Erforderliche Einzelfallprüfung hinsichtlich Verfolgungsgefahr eines Soldaten der ehemaligen afghanischen Regierung

Leitsätze
Allein die Eigenschaft, Bediensteter bzw Angehöriger der Armee oder Polizei der ehemaligen afghanischen Regierung gewesen zu sein, rechtfertigt ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls nicht automatisch die Gewährung von internationalem Schutz.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2024/14/0777

Datum der Entscheidung

17.03.2025

Veröffentlicht am: 29.07.2025
3734

Erneute Rückkehrentscheidung verstößt in Fällen des § 10 Abs 1 Z 3 AsylG nicht gegen Wiederholungsverbot

Leitsätze
Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 10 Abs 1 Z 3 AsylG und des § 52 Abs 2 Z 2 FPG, wonach die Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz mit der Erlassung einer Rückkehrentscheidung zu verbinden ist, steht der Erlassung einer solchen auch nicht das ansonsten aus der Rechtskraft einer früheren solchen Entscheidung resultierende Wiederholungsverbot entgegen.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2025/20/0036

Datum der Entscheidung

24.02.2025

Veröffentlicht am: 28.07.2025
3732

Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung bei Aktenwidrigkeit

Leitsätze
Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung können nicht nur solche des materiellen Rechts, sondern auch solche des Verfahrensrechts sein, so etwa, wenn eine vom Verwaltungsgericht getroffene Annahme in unvertretbarer Weise nicht mit den vorgelegten Akten übereinstimmt, also Aktenwidrigkeit vorliegt.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2023/17/0078

Datum der Entscheidung

18.03.2025

Veröffentlicht am: 25.07.2025
3742

Fehlende Information über Gründe der Abschiebung verletzen Art 1 7. ZPEMRK

Leitsätze
I. Wird eine ausländische Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, abgeschoben, ohne dass ihr die maßgeblichen Gründe offengelegt werden, auf die sich die Entscheidung stützt, stellt dies eine Verletzung von Art 1 Abs 1 des 7. ZPEMRK dar - sofern die Einschränkung dieser Verfahrensrechte nicht durch angemessene Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird.

II. Die Vertretung durch einen Anwalt und die Unabhängigkeit eines Gerichts können den Eingriff nicht ausgleichen, wenn die zugrunde liegenden Beweise auch für diese Stellen nicht zugänglich sind.

III. Art 8 EMRK ist nicht anwendbar, wenn keine "Familie" iSd Bestimmung vorliegt. Dies ist bei getrennten Wohnsitzen der Eheleute und der Unabhängigkeit der volljährigen Tochter der Fall, sodass die Beschwerde gemäß Art 35 Abs 3 lit a und Abs 4 EMRK zurückzuweisen ist.

Gerichtshof

EGMR / 48302/21

Datum der Entscheidung

06.05.2025

Veröffentlicht am: 24.07.2025