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301
Neuerlich zum Primat der meritorischen Entscheidung (hier: Studierendenaufenthalt)
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Nach stRsp normiert § 28 VwGVG einen prinzipiellen Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte. II. Aus dem bloßen Verweis auf einen geänderten Sachverhalt ergibt sich noch nicht, dass noch (und bejahendenfalls welche) Ermittlungslücken bestünden bzw inwieweit der maßgebliche Sachverhalt (etwa im Hinblick auf andere Erteilungsvoraussetzungen) nicht feststehe. III. Im Übrigen bestünde, soweit das LVwG auf die "persönliche Kontaktaufnahme" der Behörde mit dem Fremden verweist, für dieses jederzeit die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung gemäß § 24 VwGVG durchzuführen, und könnte auch eine unterbliebene Berücksichtigung der vom Fremden ins Treffen geführten Prüfungen (bzw eines Zulassungsnachweises) für sich allein eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG nicht rechtfertigen. IV. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Beschlusses das Studienjahr noch nicht abgeschlossen war und es entgegen der Ansicht des LVwG nicht auf das laufende, sondern auf das zuletzt verstrichene Studienjahr ankommt.
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302
Entziehung der studentischen Aufenthaltsbewilligung
LEITSATZ DES GERICHTS: Im Entziehungsverfahren ist - anders als dies gegebenenfalls bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Student" der Fall sein könnte - jedenfalls keine zukunftsbezogene Betrachtungsweise anzustellen (vgl § 28 Abs 5 NAG, arg: "nicht mehr vorliegen").
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303
Berücksichtigung des Kindeswohls bei Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Die Aberkennung des faktischen Abschiebeschutzes kommt insb bei jenen Fällen in Betracht, in denen sich eine (spätere) Zurückweisung wegen entschiedener Sache von vornherein deutlich abzeichnet. Nur dann kann angenommen werden, dass die Antragstellung lediglich den Zweck verfolgt, die Durchsetzung einer vorangegangenen und mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbundenen Entscheidung zu verhindern. II. Das Kindeswohl ist bei der Prüfung der Voraussetzungen der Aberkennung des faktischen Abschiebeschutzes im Rahmen der Abwägung der öffentlichen Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium. Vielmehr stellt das Kindeswohl im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nur einen Teilaspekt dar.
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304
Was macht eine "echte" Ehe aus? (Wenig) Neues und (viel) Altes zu Beweisführung und -würdigung
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Nach übereinstimmender Rsp des VwGH und des OGH besteht eine Ehe - wie auch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft - aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und (vor allem) Wirtschaftsgemeinschaft, wobei aber auch bei einer Ehe das eine oder andere Merkmal weniger ausgeprägt sein oder ganz fehlen kann. Es kommt hierbei regelmäßig auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an, wobei vor allem der Wirtschaftsgemeinschaft Bedeutung zukommt. II. Das Bestehen einer bloß freundschaftlichen Beziehung ist nicht mit dem Führen eines gemeinsamen Familienlebens gleichzusetzen.
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305
Fehlende innerstaatliche Fluchtalternative bei Zugehörigkeit der Verfolger zum staatlichen Sicherheitsapparat
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Liegt eine Gefährdung teils wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und teils wegen rein krimineller Bedrohungen vor, so ist von Asylrelevanz der Verfolgung auszugehen, wenn die Verfolger einer radikalen Gruppe angehören, die nicht bereit ist, die Glaubensrichtung der betroffenen Person oder deren oppositionelle Haltung der radikalen Gruppe gegenüber zu akzeptieren, sondern vielmehr versucht, diese Person durch den Einsatz von Gewalt von ihren religiösen und politischen Ansichten abzubringen. II. Wird eine Person durch eine Gruppe verfolgt, die als Teil des Sicherheitsapparates im ganzen Heimatstaat operiert, so ist nicht vom Vorliegen einer Fluchtalternative im Heimatstaat auszugehen.
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