Judikaturbesprechung
Dreijährige Wartefrist für Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten verletzt das Recht auf Achtung des Familienlebens
§ 35 Abs 2 AsylG sieht seit 2016 eine dreijährige Wartefrist für die Familienzusammenführung zu Personen vor, denen in Österreich subsidiärer Schutz gewährt wurde. Im Juli 2021 äußerte sich die Große Kammer des EGMR zu einer vergleichbaren Regelung im dänischen Ausländergesetz. Damit liegt nun erstmals ein Urteil aus Straßburg zu gesetzlichen Beschränkungen der Familienzusammenführung durch Wartefristen vor. Angesichts der festgestellten Unzulässigkeit einer dreijährigen Frist ist auch in Österreich von einem Anpassungsbedarf auszugehen. Dieser Beitrag rekapituliert zunächst die Eckpunkte des Urteils, bevor er auf die Konsequenzen für das österreichische AsylG eingeht und erörtert, wie eine mögliche Neuregelung gestaltet werden könnte.
Autor/in: Philip Czech
Artikel online seit: 03.11.2021
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