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Jahrgangsband 2024
Editorial
zu Jahrgangsband 2024
Autor/in: die Herausgeberinnen und Herausgeber
Aufsatz
Die Bedeutung von Herkunftsländerinformationen im Asylverfahren: Praxis, theoretische Herausforderungen, Zukunftsperspektiven
Bei Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz sind Herkunftsländerinformationen (Country of Origin Information, COI) eine conditio sine qua non, um die Entscheider:innen bei der Gewährleistung fairer Verfahren zu unterstützen. Dieser Beitrag widmet sich der praktischen Rolle von COI in Verfahren zu internationalem Schutz sowie den theoretischen Herausforderungen, die sich aus der Verortung von COI im Spannungsfeld zwischen sozialwissenschaftlicher Recherche und den rechtlichen Anforderungen des Verfahrens ergeben. Darüber hinaus wird die COI-Datenbank ecoi.net vorgestellt und die Relevanz von COI im Kontext des neuen Migrations- und Asylpakets der Europäischen Union beleuchtet.
Autor/in: Maria Gruber
Autor/in: Boris Panhölzl
Autor/in: Reinhold Jawhari
Judikaturbesprechung
Die »politische Überzeugung« als asylrelevanter Verfolgungsgrund
Der EuGH klärt, was unter den Verfolgungsgrund »politische Überzeugung« fällt und wie in diesem Fall die Furcht vor Verfolgung nachzuweisen ist. Dabei grenzt er deutlich vom Verfolgungsgrund »religiöse Überzeugung« ab. Es komme entscheidend darauf an, ob die verfolgenden Akteure eine Äußerung oder Handlung als Ausdruck von Opposition oder Widerstand werten; wenig relevant sei, ob die Handlung »politisch« ieS sei.
Autor/in: Rudolf Feik
Judikaturbesprechung
Die Entscheidungen des UN-Ausschusses für Menschenrechte CCPR/C/134/D/2965/2017 und CCPR/C/127/2956/2017
Der UN-Ausschuss für Menschenrechte (Human Rights Committee, CCPR) hat zweimal in ähnlich gelagerten Fällen mit österreichischer Beteiligung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 5 Abs 2 lit b und Art 2 Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (FP 1 IPBPR) abgesprochen. Es ging hierbei um die Frage, ob die Anhängigkeit einer Rechtssache vor dem VwGH, respektive VfGH, der Einbringung einer Mitteilung vor dem Ausschuss entgegensteht. Auch materiell gleichen sich die beiden Entscheidungen im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Art 7 allein oder iVm Art 2 Abs 3 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR). Hat der Ausschuss einerseits über die Effektivität des österreichischen Rechtsmittelverfahrens in Asylangelegenheiten und andererseits über die Zulässigkeitsvoraussetzung der Begründetheit entschieden, so sind die Ergebnisse durchaus von Interesse und sollen nachfolgend analysiert werden.
Autor/in: Larissa Bley
Hinweise
Übersicht über die EuGH-Judikatur 2023/2024 zum Migrationsrecht