Judikaturbesprechung
Reisedokumente für die Ausreisefreiheit von Fremden
Dass die Ausreisefreiheit im Europa des 21. Jahrhunderts unproblematisch ist, gilt zwar für viele, nicht aber für alle Menschen. Unter gewissen Voraussetzungen können Reisepässe versagt oder entzogen werden. Fremde ohne ein gültiges Reisedokument ihres Herkunftsstaates können in bestimmten Situationen einen Fremdenpass oder einen Konventionsreisepass beantragen. Dieser wurde in der Vergangenheit etwa verweigert, weil eine Geschäftsreise, eine Auslands-urlaubsreise oder der Besuch der kranken Mutter im Iran nicht im Interesse der Republik liege. Der VfGH hat jüngst Art2 Abs2 4. ZPEMRK "wiederentdeckt". Diese Judikatur und jene des EGMR geben Anlass, die Erteilungspraxis und die zugrundeliegende Bestimmung zu überdenken.
Autor/in: Rudolf Feik
| Veröffentlicht am: 21.08.2023