Aufsatz
Die Ukraine-Vertriebenen-Verordnung
Im März 2022 wurde durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates erstmals die MassenzustromRL 2001/55/EG aktiviert. Diese sieht vor, dass die in einem Durchführungsbeschluss genannten Personengruppen aus der Ukraine ohne Einzelfallprüfung in die EU einreisen dürfen und hier ein befristetes Aufenthaltsrecht sowie Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung haben. Außerdem können sie ihr Zielland frei wählen, also etwa zu Verwandten in einem anderen Mitgliedstaat weiterreisen. Hinsichtlich des Aufenthaltsrechts "doppelt" die "Ukraine-Vertriebenen-Verordnung" (BGBl II 92/2022) die unionsrechtliche Regelung. Dies führt zu Problemen, die ihren Ursprung im Wesentlichen in der (Nicht-) Umsetzung der Richtlinie haben.
Autor/in: Rudolf Feik