Aufsatz
Die Frage der Anwendung des AVG für Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden in Visaangelegenheiten im Hinblick auf die Novellierung des EGVG durch BGBl I 33/2013
Bei den von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland durchzuführenden
Sichtvermerksverfahren war die Anwendung des AVG ursprünglich (gänzlich) ausgeschlossen.
Mit dem Fremdengesetz 1992 wurden besondere, auf das Notwendigste beschränkte Verfahrensregeln
normiert. Diese Regelung wurde vom FPG übernommen. Das EGVG in seiner ab
1. 1. 2014 geltenden Fassung bestimmt im Art I Abs2 Z1, dass das AVG auf das behördliche Verfahren
der Verwaltungsbehörden anzuwenden ist. Damit erhebt sich die Frage, ob ab 1. 1. 2014 die Vertretungsbehörden in Sichtvermerksverfahren auch das AVG (zur Gänze) anzuwenden haben.
Autor/in: Gunther Gruber