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Archiv Heft 3/2010

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Heft 3/2010

Editorial

zu Heft 3/2010

Autor/in: die Herausgeberinnen und Herausgeber

Aufsatz

Die " Patenschaftserklärung " im NAG - eine zivilrechtliche Perspektive

Der Artikel behandelt Rechtsnatur und Umfang einer notariell beglaubigten Patenschaftserklärung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ( NAG ). Ausgehend von einem praktischen Fallbeispiel wird anhand einer zivilrechtlichen Auslegung nach dem ABGB iVm der aktuellen Judikatur zu artverwandten Erklärungen der Beginn der Rechtswirksamkeit dieses Rechtsgeschäftes ermittelt.

Autor/in: Susanne Knasmüller

Judikaturbesprechung

Die Interpretation der Beendigungsgründe gemäß Art 11 Abs 1 lit e der Statusrichtlinie und Art 1 C lit 5 GFK

Der EuGH interpretierte den Beendigungsgrund "grundlegende Änderung der Umstände" und betonte dabei die Notwendigkeit, die subjektive Situation der betroffenen Personen und das Vorliegen ausreichenden Schutzes zu berücksichtigen.

Autor/in: Ulrike Brandl | Veröffentlicht am: 17.12.2010

Judikaturbesprechung

Vormalige Beteiligung des Antragstellers an den Aktivitäten von terroristischen Organisationen als Grund für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling

Der Schlussantrag des Generalanwaltes befasst sich im Zusammenhang mit der StatusRL 2004/83/EG mit der Auslegung der Formulierungen "Vorliegen einer schweren nichtpolitischen Straftat" und "Zuwiderhandlung gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen" durch das Angehören oder aktive Tätigsein in einer terroristischen Organisation sowie deren Vereinbarkeit mit einem andauernden Asylanspruch.

Autor/in: Joachim Gappmaier | Veröffentlicht am: 01.01.1970

Judikaturbesprechung

Beschwerde gegen eine Entscheidung des Präsidenten des AsylGH über einen Fristsetzungsantrag unzulässig?

Der VfGH hat im vorliegenden Fall die Beschwerden gegen eine Entscheidung des Präsidenten des Asylgerichtshofes über einen Fristsetzungsantrag gemäß § 62 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen. Der Gerichtshof begründet die Zurückweisung damit, dass Beschlüsse des Präsidenten des Asylgerichtshofes gemäß § 62 AsylG 2005 mangels Qualifikation als Entscheidung im Sinne des Art 144a B-VG nicht unmittelbar beim VfGH angefochten werden können. Nach Auffassung des VfGH handelt es sich bei der Entscheidung des Präsidenten auch um keine Verfahrensanordnung; die Entscheidung des Präsidenten sei in diesem Fall ein bloß gerichtsinterner Akt, der der Beschleunigung des Verfahrens dienen soll.

Autor/in: Erich Pürgy | Veröffentlicht am: 17.12.2010

Rezension

Wouters, Kees: International Legal Standards for the Protection from Refoulement

Intersentia, Antwerpen, Oxford, Portland (2009) brosch, 638 Seiten, € 99,- 978-90-5095-876-9

Autor/in: Philip Czech

Hinweise

Hinweise und Korrespondenz 4

Kurzmitteilungen zur personellen Besetzung des EU-Asylbüros (EASO), zur Aufnahme von Albanien in die HStV, BGBl II 2010/48, zur Rechtsprechung des VfGH zu Überstellungen nach Griechenland, zu den Richtlinien von UNHCR zu Asylanträgen von Kindern, zum Beschluss des VfGH betreffend § 44 Abs 5 NAG ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten, zum Erkenntnis des VfGH betreffend die Anforderungen an eine effiziente Verfahrensführung sowie zu der am 7.4.2011 in Salzburg stattfindenden Fachtagung zum humanitären Aufenthaltsrecht.

Autor/in: Rudolf Feik