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Archiv Heft 3/2009

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Editorial

zu Heft 3/2009

Editorial zu Heft 3 der Fremden- und Asylrechtlichen Blätter (FABL) im Dezember 2009

Autor/in: die Herausgeberinnen und Herausgeber

Aufsatz

Das Recht auf Rechtsvertretung bzw -beratung im Asylverfahren im Lichte des Rechts auf eine wirksame Beschwerde

Art 15 der RL über Mindestnormen für Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (VerfahrensRL 2005/85/EG) räumt Asylsuchenden einen Anspruch auf Rechtsberatung und/oder -vertretung ein. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern die österreichische Rechtslage dem europarechtlichen Rahmen entspricht. Dabei treten zahlreiche Defizite zu Tage.

Autor/in: Joachim Stern

Aufsatz

Medizinische Sachverständigenbegutachtung zur Alterseingrenzung im Rahmen von Asylverfahren

Die bislang geübte Praxis der Altersfeststellung im Rahmen von Asylverfahren bot in den vergangenen Jahren wiederholt Anlass zu Kritik und führte zur Zurückweisung zahlreicher Bescheide vor allem durch den Asylgerichtshof. Sowohl der methodisch-theoretische Hintergrund, wie auch die formale Gestaltung der erstellten Gutachten wurden bemängelt. Dennoch kann dem gegenwärtigen medizinisch-forensischen Forschungsstand folgend ein standardisiertes, objektivierbares, medizinisches Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Unterscheidung von Voll- und Minderjährigkeit als Beweismittel für die Altersfeststellung in Asylverfahren formuliert werden. Schwerpunkte eines entsprechenden Gutachtens sind neben Anamnese und körperlicher Untersuchung die radiologische Beurteilung der Wachstumsfugen an den medialen Schlüsselbeinenden, deren gegebenenfalls vorhandene, vollständige Verknöcherung wenigstens den Beginn des 3. Lebensjahrzehntes eines Menschen anzeigt. Hiezu kann eine Magnetresonanzaufnahme verwendet werden.

Autor/in: Ernst Rudolf

Aufsatz

Die Rechtsprechung des AsylGH zur Altersfeststellung

Auf der Suche nach geeigneten Methoden zur Altersfeststellung entwickelte sich eine weitgehend einheitliche Judikaturlinie, die nach einem länger dauernden Entwicklungsprozess nun für gewisse Rechtssicherheit sorgt. Den hohen Anforderungen des AsylGH entspricht im Wesentlichen nur eine multifaktorielle Untersuchungsmethode: Die Altersfeststellung erfolgt dabei durch ein abschließendes Gesamtgutachten, Bezug nehmend auf eine Kombination der körperlichen Untersuchung, der Feststellung des Zahnstatus sowie einer MRT-Untersuchung der Sternocluviculargelenke.

Autor/in: Gerhard Herbek

Judikaturbesprechung

Konsequenzen einer Vorabentscheidung des EuGH für anhängige Asylverfahren

Der AsylGH hat in mehreren Verfahren trotz eines kundgemachten und in der Praxis bekannten Vorabentscheidungsurteils des EuGH zur Berechnung der Rückschiebefrist iSd Art 20 Dublin II-VO jeweils eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. Die vorliegende Besprechung beleuchtet die Konsequenzen einer Vorabentscheidung für anhängige Asylverfahren, versucht Schlussfolgerungen für die Praxis zu ziehen und unterzieht die Vorgangsweise des AsylGH einer kritischen Betrachtung.

Autor/in: Nicolas Raschauer

Judikaturbesprechung

Umfassende und wahllose Speicherung von Zellproben, DNA-Profilen und Fingerabdrücken Unschuldiger konventionswidrig

Der EGMR hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Speicherung von Zellproben, DNA-Profilen und Fingerabdrücken eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens gemäß Art 8 EMRK darstellt. Hintergrund bildete die Weigerung des Vereinigten Königreichs, gespeicherte Fingerabdrücke und DNA-Spuren von nicht verurteilten, auch minderjährigen Verdächtigen zu löschen.

Autor/in: Lamiss Khakzadeh-Leiler

Judikaturbesprechung

Zu den Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zulassung zum Asylverfahren

Der AsylGH hatte sich im vorliegenden Erkenntnis mit den Besonderheiten und dem genauen Ende des Flughafenverfahrens sowie den damit verbundenen Rechtswirkungen, vor allem in Bezug auf ein im Flughafenverfahren geführtes Dublinverfahren, auseinanderzusetzen. Nebst einer kurzen Betrachtung der Fristenberechnung beleuchtet der Beitrag Teilaspekte der Besonderheiten im Flughafenverfahren im Zusammenspiel mit der Dublin II-VO und kommt unter Einbeziehung der Judikatur des VwGH zum Ergebnis, dass der AsylGH den Bescheid des BAA im konkreten Fall nicht hätte beheben dürfen.

Autor/in: Gernot Maier

Judikaturbesprechung

"Freiwillig" nach Traiskirchen?

Der UVS Kärnten hatte Beschwerden von Asylwerbern gegen ihre Verbringung nach Traiskirchen in einem Fall als unzulässig zurückgewiesen, weil die Asylwerber an dieser Überstellung freiwillig teilgenommen hätten und in einem anderen Fall den selben Sachverhalt als unrechtmäßige Zwangsausübung gewertet. VfGH und VwGH attestierten in beiden Fällen das Vorliegen eines Befehls- und Zwangsaktes und stellten die Verletzung des Grundrechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter bzw einen ohne rechtliche Grundlage erfolgten Eingriff in die persönliche Freiheit fest. Weiters wurde festgestellt, dass der Entzug der Grundversorgung eine Maßnahme der Hoheitsverwaltung darstellt.

Autor/in: Rudolf Feik

Judikaturbesprechung

Genitalverstümmelung in Eritrea

Wegen der in Eritrea hohen Wahrscheinlichkeit der Genitalverstümmelung fordert der VwGH eine strenge und nachvollziehbare Prüfung der Gefährdung. Bei der Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft ist eine möglichst geschlechtsbezogene Vorgangsweise zu wählen. "Geschlechtsgerechte Auslegung" der GFK sowie die Behauptung "geschlechtsspezifischer Verfolgung" führen nicht zwangsläufig dazu, dass Asylwerberinnen gleichsam automatisch Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Es gibt aber Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, welche gleichzeitig den Konventionsgrund "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" darstellt. Im vorliegenden Fall geht es auch um die Frage, ob eine mit hoher Wahrscheinlichkeit drohende Genitalverstümmelung einen Flüchtlingsstatus oder "bloß" subsidiären Schutz zu begründen vermag.

Autor/in: Rudolf Feik

Rezension

Machacek (Hrsg): Verfahren vor dem VfGH und VwGH samt AsylGH, UVS und EGMR

6. gänzlich überarbeitete Auflage, Manz, Wien 2008, broschiert, 288 Seiten, Euro 59,- ISBN 978-3-214-06194-4

Autor/in: Rudolf Feik

Rezension

Oliver Thurin, Der Schutz des Fremden vor rechtswidriger Abschiebung

Das Prinzip des Non-Refoulement nach Artikel 3 EMRK, broschiert, 255 Seiten, Springer Wien 2009, Euro 55,- ISBN 978-3-211-92162-3

Autor/in: Philip Czech

Rezension

Matthias Laas, Die Entstehung eines europäischen Migrationsverwaltungsraumes

Baden-Baden, Nomos 2008, broschiert, 292 Seiten, Euro 59,- ISBN 978-3-8329-3823-9

Autor/in: Rudolf Feik

Hinweise

Hinweise und Korrespondenz 2

Kurzinformation zur deutschen Rechtsprechung betreffend religiös motivierter Verfolgung in China, zur Herkunftsstaatenverordnung, zur Begründungspflicht des AsylGH, zur Studie über Regularisation von Albert Kraler, zur Rechtsprechung Norwegens bezüglich Genitalverstümmelung als Fluchtgrund sowie zum Kommissionsvorschlag zum "Stockholmer Programm".

Autor/in: Rudolf Feik

Hinweise

Hinweise und Korrespondenz 3

Kurzinformation zum Schlussantrag GA Mazak, Rs C-175/08, zu den Urteilen C-242/06 (assoziationsrechtliche Stillhalteklausel) und C-22/08 (Sozialleistungen für arbeitssuchende Unionsbürger), zu einem Vorabentscheidungsverfahren zum Thema Ausweisungsschutz, zum geplanten Menschenrechtskommissar, zur Leitlinie zur Durchführung der UnionsbürgerRL, zum von der Kommission vorgeschlagenen "Gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm", zur UNHCR "Guidance Note on Refugee Claims relating to Female Genital Mutilation", zur Belgischen Regularisierung, zu Studien des Europäischen Migrationsnetzwerkes, zur Fact Finding Mission "Tschetschenen in Russland" sowie zu aktuellen Veranstaltungen.

Autor/in: Rudolf Feik