Aufsatz
Die Anwesenheitsprlicht in Erstaufnahmestellen (Teil 1)
Die mit dem Asylverfahren betrauten Behörden (Bundesamt für Fremdenwesen und
Asyl (BFA; vormals Bundesasylamt (BAA), Landespolizeidirektionen als Fremdenpolizeibehörden,
Bundesministerium für Inneres ) mussten in der Vergangenheit feststellen, dass Asylwerber
zu Beginn des Asylverfahrens für die notwendig vorzunehmenden Amtshandlungen
(Erstbefragung des Asylwerbers, amtsärztliche Untersuchungen etc) nicht (immer) zur Verfügung
standen. So wurde beobachtet, dass Asylwerber nach vorgenommener erkennungsdienstlicher
Behandlung und Durchsuchung die Erstaufnahmestelle wieder verließen, teilweise
in die Illegalität untertauchten und für weitere Verfahrenshandlungen nicht mehr oder
nur mehr mit erheblichem Aufwand (nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen) auffindbar
waren. Dieser Umstand führte zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Asylverfahren und
hinderte einen reibungslosen und effizienten Ablauf desselben.
Autor/in: David Kodexer