Judikaturbesprechung
Zugang zu Sozialleistungen für Unionsbürger und Auswirkungen auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status
Der EuGH kommt in der Rs Brey zu dem Ergebnis, dass die österreichische Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG
sowohl als beitragsunabhängige Geldleistung iSd KoordinierungsVO
(EG)883/2004 als auch als Sozialhilfeleistung iSd AufenthaltsRL 2004/38/EG zu qualifizieren ist.
Aus diesem Grund ist es nach Ansicht des GH mit dem Unionsrecht prinzipiell vereinbar, dass der Anspruch
auf Ausgleichszulage für Unionsbürger vom Nachweis eines "rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts" abhängig
gemacht wird, um sicherzustellen, dass der Bezug dieser Leistung durch Unionsbürger, die keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für das österreichische Sozialbudget führt. Der EuGH hält jedoch fest, dass in jedem
Einzelfall zu prüfen sei, ob eine solch unverhältnismäßige Belastung vorliegt oder nicht. Die Rs Brey betrifft
damit die politisch hoch sensible Frage, in welcher Weise die EU-Mitgliedstaaten unerwünschten Tendenzen von "Sozialtourismus" rechtlich begegnen können.
Autor/in: Elias Felten