Judikaturbesprechung
Zur Fristenberechnung gemäß Art 19 Dublin II-VO sowie zum Umfang der Ermittlungspflicht der Asylbehörden
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich jüngst mit einer Beschwerde zur Frage der Fristenberechnung, konkret mit der Unterbrechung der Überstellungsfrist auf Grund eines Rechtsmittels, dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, gemäß Art 19 Dublin II-VO befasst. Es ging im Wesentlichen um die Frage, ob auch dann die Überstellungsfrist gemäß Art 19 Abs 2 Dublin II-VO unterbrochen ist, wenn der Asylwerber nicht gegen alle Spruchpunkte des Bescheids des BAA berufen hat, sondern nur jenen Spruchpunkt bekämpft, der die Ausweisungsentscheidung in den zuständigen Mitgliedstaat enthält.
Autor/in: Gernot Maier