Judikaturbesprechung
Flüchtlingsschutz für Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung und Diskriminierung in Afghanistan
Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 war der VwGH im Rahmen zweier Ausgangsverfahren mit der Frage befasst worden, ob allein das weibliche Geschlecht für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreicht oder ob eine Antragstellerin, wie in den Jahren 2001 bis 2021, eine Übernahme »westlicher Orientierung« nachzuweisen hat. Da die Auslegung des Art 9 RL 2011/95/EU (Status-RL) nicht eindeutig war, befasste der VwGH den EuGH mit zwei entsprechenden Vorlagefragen.
Autor/in: Larissa Bley