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Aktueller Leitsatz der Redaktion

3662

Wieder einmal zum maßgeblichen Studienjahr

Leitsätze
I. Das Studienjahr gemäß § 52 UniversitätsG beginnt am 1.10. und endet am 30.9. des folgenden Jahres.

II. Es kommt - im Hinblick auf die maßgeblichen Regelungen in § 8 Z 8 lit b NAG-DV, § 74 Abs 6 UniversitätsG sowie § 52 UniversitätsG - für den nachzuweisenden Studienerfolg ausschließlich auf jene Prüfungen an, die im betreffenden Studienjahr absolviert wurden. Für eine Ausweitung über diesen Zeitraum hinaus besteht kein Raum.

III. Für die Beurteilung des Studienerfolgs ist allein das zum Entscheidungszeitpunkt zuletzt abgelaufene Studienjahr maßgeblich.

Gerichtshof

VwGH / Ra 2024/22/0060

Datum der Entscheidung

12.12.2024

Veröffentlicht am: 22.04.2025

Dieses Projekt wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finanziert, seitens der Universität Salzburg als Projektträger kofinanziert und seitens des Bundesministeriums für Inneres unterstützt.

Jahrgangsband 2025

Judikaturbesprechung

Flüchtlingsschutz für Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung und Diskriminierung in Afghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 war der VwGH im Rahmen zweier Ausgangsverfahren mit der Frage befasst worden, ob allein das weibliche Geschlecht für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreicht oder ob eine Antragstellerin, wie in den Jahren 2001 bis 2021, eine Übernahme »westlicher Orientierung« nachzuweisen hat. Da die Auslegung des Art 9 RL 2011/95/EU (Status-RL) nicht eindeutig war, befasste der VwGH den EuGH mit zwei entsprechenden Vorlagefragen.

Autor/in: Larissa Bley

Judikaturbesprechung

Der fakultative Schutz nach der Massenzustrom-RL

Der EuGH setzte sich in der gegenständlichen Entscheidung mit dem fakultativen Schutz nach der Massenzustrom-RL 2001/55/EG auseinander. Er entschied, dass ein Mitgliedstaat einen solchen fakultativ gewährten vorübergehenden Schutz im Grunde jederzeit wieder entziehen kann, sofern dies nicht den Zielen und der Wirksamkeit der Massenzustrom-RL sowie den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts zuwiderläuft. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung über die Fälle des fakultativen Schutzes hinaus iZm der Beendigung der Massenzustrom-RL von Bedeutung sein wird.

Autor/in: Elias Faller

Rezensionen

Rezension

Lisa Holl, Assoziationsrecht EWG/Türkei und das NAG, Handbuch

Lisa Holl, Assoziationsrecht EWG/Türkei und das NAG, Handbuch, 1. Auflage, Jan Sramek Verlag, Wien 2024, XIV, 276 Seiten, Festeinband, € 78,–, ISBN 978-3-7097-0378-6

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Rezension

Anna-Lisa Müller, Migration? Reihe: Frag doch einfach! Klare Antworten aus erster Hand

Anna-Lisa Müller, Migration? Reihe: Frag doch einfach! Klare Antworten aus erster Hand, 1. Auflage, utb-Band aus dem UVK Verlag, München 2024, 169 Seiten, kartoniert, € 21,50, ISBN 978-3-8252-5694-4

Autor/in: Heike Randl

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