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Aktueller Leitsatz der Redaktion

3642

Verletzung des Art 8 EMRK durch unzureichende Interessenabwägung

Leitsätze
I. Ein Eingriff in Art 8 EMRK ist nur gerechtfertigt, wenn er in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.

II. Gerichte haben zu prüfen, ob ein solcher Eingriff durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel steht.

III. Die Schweizer Gerichte haben im vorliegenden Fall Tatsachen unberücksichtigt gelassen, die jedoch essenziell für eine rechtmäßige Abwägung gewesen wären.

IV. Durch die Nichtberücksichtigung dieser Interessen wurde Art 8 EMRK verletzt.

Gerichtshof

EGMR / 52232/20

Datum der Entscheidung

17.09.2024

Veröffentlicht am: 15.05.2025

Dieses Projekt wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finanziert, seitens der Universität Salzburg als Projektträger kofinanziert und seitens des Bundesministeriums für Inneres unterstützt.

Jahrgangsband 2025

Aufsatz

Verfahrensvorschriften für das Altersfeststellungsverfahren von unbegleiteten Minderjährigen

Im Januar 2025 hatte der EGMR im Fall A.C. gg Frankreich über eine Verletzung des Art 8 EMRK im Rahmen eines Altersfeststellungsverfahrens abzusprechen. Da die EMRK keine entsprechenden Verfahrensvorschriften enthält, wandte der EGMR den internationalen und europäischen Rechtsrahmen an. Diese überbordende Anzahl an verschiedenen Rechtsvorschriften führt folglich zu einer uneinheitlichen Vorgehensweise in den Mitgliedstaaten. Der Artikel stellt daher die einschlägigen Vorschriften dar, führt aus, inwieweit diese im Rahmen des Art 8 EMRK Beachtung finden müssen, um letztlich auf die aktuelle Situation in Österreich einzugehen.

Autor/in: Larissa Bley

Judikaturbesprechung

Flüchtlingsschutz für Frauen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung und Diskriminierung in Afghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 war der VwGH im Rahmen zweier Ausgangsverfahren mit der Frage befasst worden, ob allein das weibliche Geschlecht für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreicht oder ob eine Antragstellerin, wie in den Jahren 2001 bis 2021, eine Übernahme »westlicher Orientierung« nachzuweisen hat. Da die Auslegung des Art 9 RL 2011/95/EU (Status-RL) nicht eindeutig war, befasste der VwGH den EuGH mit zwei entsprechenden Vorlagefragen.

Autor/in: Larissa Bley

Judikaturbesprechung

Der fakultative Schutz nach der Massenzustrom-RL

Der EuGH setzte sich in der gegenständlichen Entscheidung mit dem fakultativen Schutz nach der Massenzustrom-RL 2001/55/EG auseinander. Er entschied, dass ein Mitgliedstaat einen solchen fakultativ gewährten vorübergehenden Schutz im Grunde jederzeit wieder entziehen kann, sofern dies nicht den Zielen und der Wirksamkeit der Massenzustrom-RL sowie den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts zuwiderläuft. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung über die Fälle des fakultativen Schutzes hinaus iZm der Beendigung der Massenzustrom-RL von Bedeutung sein wird.

Autor/in: Elias Faller

Hinweise

Hinweise

VfGH bestätigt Rückführung nach Griechenland

Autor/in: Rudolf Feik

Hinweise

VwGH folgt VfGH beim Anspruch auf einen Fremdenpass

Autor/in: Rudolf Feik

Rezensionen

Rezension

Lisa Holl, Assoziationsrecht EWG/Türkei und das NAG, Handbuch

Lisa Holl, Assoziationsrecht EWG/Türkei und das NAG, Handbuch, 1. Auflage, Jan Sramek Verlag, Wien 2024, XIV, 276 Seiten, Festeinband, € 78,–, ISBN 978-3-7097-0378-6

Autor/in: Heike Randl

Rezension

Anna-Lisa Müller, Migration? Reihe: Frag doch einfach! Klare Antworten aus erster Hand

Anna-Lisa Müller, Migration? Reihe: Frag doch einfach! Klare Antworten aus erster Hand, 1. Auflage, utb-Band aus dem UVK Verlag, München 2024, 169 Seiten, kartoniert, € 21,50, ISBN 978-3-8252-5694-4

Autor/in: Heike Randl

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